Dein Recht auf
Unterstützung
Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf finanzielle Hilfe zur Entlastung im Alltag – wir machen die Abrechnung einfach.
131 € monatlich
Gemäß § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden zur Förderung der Selbstständigkeit.
Kein Verfall
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können gesammelt und gemäß Gesetz bis zum 30. Juni des Folgejahres für Leistungen in Anspruch genommen werden.
Einfache Erstattung
Die Erstattung erfolgt durch die Pflegekasse gegen Belege. Das Mein Naturhelfer-Portal hilft dir, diese Dokumente rechtskonform zu erstellen.
Einfach Abrechnen
Onboarding
Registriere dich im Portal und hinterlege deine Qualifikationsnachweise.
Hilfeleistung
Erfasse deine Hilfsdienste bequem digital – ganz ohne Papier-Stundenzettel.
Auszahlung
Wir erstellen die Dokumente und übernehmen den Prozess mit der Kasse.
Gebühren & Mehrwert
Digital-Tarif
Inklusive aller Portal-Services und digitaler Dokumentenerstellung. Du druckst selbst aus und kümmerst dich um Unterschrift und Versand.
Post-Tarif
*1,50€ Servicepauschale zzgl. 1,00€ Porto- & Versandkosten. Gleicher Leistungsumfang wie beim Digital-Tarif zzgl. dem Versand der Abrechnung an die Pflegekasse.
Höchste Transparenz
Bei einem Abrechnungsbetrag von 131 € beträgt die Servicepauschale für unsere Anwendung gerade einmal 1,1 % des Betrags. Ein fairer Preis für eine bequeme und zuverlässige Unterstützung bei deiner Dokumentation.
Alle Services inklusive
- Portalzugang mit Dashboard
- Übersichtliche Verwaltung der Hilfeempfänger
- Einfache Erfassung der Hilfsdienste
- Digitaler Signaturprozess direkt im Portal
- Digitaler & rechtskonformer Abrechnungsprozess
- Vorschau der Dokumente & Qualifikationsnachweise
- Budgetcockpit mit hilfreichen Kennzahlen
- Intelligente Portalführung mit Tipps
- Transparente Statusübersicht
Fragen & Antworten
Abrechnungshöhe
Welcher Betrag kann für eine geleistete Stunde Hilfe bei der Pflegekasse abgerechnet werden?
Die meisten Pflegekassen akzeptieren einen Betrag von 10 € pro Stunde. Bei einer monatlichen Unterstützung von etwa 13 Stunden pro Hilfeempfänger könnte so der komplette Anspruch von 131 € geltend gemacht werden.
Qualifikation
Wer kann Nachbarschaftshelfer werden?
In der Regel jeder, der einen entsprechenden Kurs absolviert hat und nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist (bis zum 2. Grad). Die Anerkennungsregeln variieren leicht je nach Bundesland.
Gültigkeit
Verfallen meine monatlichen Ansprüche?
Nein! Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags verfallen nicht am Monatsende, sondern summieren sich auf. Du kannst diese Rücklagen bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend für Leistungen nutzen.
Bereit für einfache Abrechnungen?
Deine 1. Abrechnung ist für uns ein Willkommensgeschenk – komplett gratis.
